Patienten
Unser Labor bietet eine Vielzahl von Laboruntersuchungen und Leistungen an. Blut-, Harn- und Stuhlproben werden biochemisch und immunologisch analysiert.
Bakterienkulturen und Genanalysen werden in Zusammenarbeit mit anderen Laboren und Instituten durchgeführt.
Aus ganz Tirol übermitteln uns täglich niedergelassene Ärzte ihre Blutproben, welche sie zuvor in ihren Ordinationen abgenommen haben. Es ist aber auch möglich diese Blutabnahme direkt in unserem Labor durchzuführen, eine rasche Weiterversorgung sowie eine sofortige Analyse kann dadurch gewährleistet werden.
Folgende Leistungen bieten wir vor Ort an:
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Blutabnahme aus der Vene sowie Fingerbeere
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Blutzuckerbelastungstest
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Kontrollambulanz für Patienten mit „blutverdünnenden“ Medikamenten wie Sintrom/Marcoumar
Terminvereinbarung
Blutabnahme im Labor:
Für den Glucosetoleranztest im Labor wird ein Termin benötigt. Bitte beachten Sie, dass Sie für diesen Test insgesamt 2 Stunden einplanen müssen. Termine hierfür sind von 08:00 bis 08:45 Uhr möglich.
Zur INR-Einstellung bei Sintrom/Marcoumar-Therapie bitten wir Sie, zwischen 09:30 und 12:30 Uhr (ohne Terminvereinbarung) zu uns zu kommen, da wir diesen Test außerhalb dieser Zeit nicht anbieten können.
Für alle anderen venösen Blutabnahmen stehen wir Ihnen in der Zeit zwischen 07:00 und 12:00 Uhr (ebenfalls ohne Terminvereinbarung) zur Verfügung.
Blutabnahmen am Krankenbett:
wird in Form eines Haus- oder Heimbesuchs von uns durchgeführt. Derzeit kann die Leistung der Hausbesuche nur eingeschränkt angeboten werden. Zudem ist dafür ist eine telefonische Vereinbarung notwendig (0512 581026). Es ist nicht immer möglich eine genaue Uhrzeit dafür festzulegen, daher ist es sinnvoll ein leichtes, fettarmes Frühstück zu sich zu nehmen. Wir bitten Sie dafür um Verständnis.
Gut vorbereitet zur Blutabnahme

Blutabnahmen sollten idealerweise nüchtern in der Zeit zwischen 7:00 und 9:00 Uhr erfolgen. Besonders wichtig ist eine nüchterne Blutabnahme bei Stoffwechseluntersuchungen wie Nüchternblutzucker oder Blutfetten. Zu den Untersuchungen, die nur nüchtern sinnvoll sind, zählt auch der Glucosetoleranztest (z. B. in der Schwangerschaft oder bei Verdacht auf Diabetes mellitus). Aber auch eine CDT-Bestimmung sollte in Ihrem Interesse nüchtern erfolgen.
Unter nüchtern verstehen wir eine mindestens 12-stündige Nahrungs- und Alkoholkarenz. Ungesüßte Getränke können und sollen zu jeder Zeit eingenommen werden
Diabetiker und vor allem insulinpflichtige Diabetiker sollten ihre Essensgewohnheiten am Tag der Blutabnahme aber unbedingt beibehalten.
Starke körperliche Anstrengungen (Sport, schwere Arbeit) sollten am Tag vor der Blutabnahme weitgehend vermieden werden, wichtige Parameter können dadurch beeinflusst werden.
Wir benötigen für alle unsere Untersuchungen einen Überweisungsschein ihres betreuenden Arztes. (Ausnahme gilt für privat zu bezahlende Leistungen)
Patienten, die zu uns zur INR Kontrolle kommen, bitten wir um Mitnahme ihres Gerinnungspasses bzw. bei rezentem Krankenhausaufenthalt um den Entlassungsbericht. Die Einstellung der Medikation kann somit durchführt werden.
Bitte beachten Sie zudem, dass für Untersuchungen, die zur Vorlage am Amt dienen, ein Lichtbildausweis nötig ist.
Alle medizinischen Daten unterliegen einem strengen Datenschutz!
Befundabholung im Labor
Eine Befundabholung direkt vor Ort ist innerhalb der Öffnungszeiten jederzeit möglich. Aus Datenschutzgründen bitten wir sie dazu einen Lichtbildausweis vorzulegen. Bei Befundabholung durch Dritte benötigen wir ebenfalls einen Ausweis sowie eine schriftliche Einverständniserklärung, welche diese Person dazu befugt.
Befundzustellung per Post
Auf Wunsch kann ihnen der Befund per Post zugestellt werden, jedoch kann als Zustelladresse nur die angegebene Adresse am Überweisungsschein verwendet werden.
Telefonische Befundauskunft
Telefonische Befundauskünfte sind derzeit noch nicht möglich. Wir sind am Ausarbeiten eines Systems, das dies in Zukunft ermöglichen soll. Wir bitten sie dafür noch um etwas Geduld und Verständnis.
Befundweiterleitung an zuweisende und nicht zuweisende Ärzte
Sie haben unterschrieben, dass sie einer Übermittlung Ihres Befundes an den zuweisenden Arzt zustimmen. Sollten sie eine Weiterleitung an einen anderen Arzt wünschen, ist dies nur nach Unterfertigung einer Einverständniserklärung möglich.